Einstiegsamt). Für die Dauer der 15-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung
Einstiegsamt). Für die Dauer der 14-monatigen Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung
werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gemäß Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.eine qualifizierte und praxisorientierte Einarbeitung
Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“. eine qualifizierte und praxisorientierte Einarbeitung im Rahmen der 14-monatigen
-Westfalen (LBG NRW) berufen und führen die Dienstbezeichnung „Stadtbauoberinspektoranwärter*in“.eine qualifizierte und praxisorientierte Einarbeitung im Rahmen der 14-monatigen Weiterbildung